TUNVORA / Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz. TUNVORA ist eine geplante gemeinsame Marke von Daniel Lagler und Dieter Gruschina; eine Gesellschaft ist noch nicht eingetragen. Diese Vorschau ist nicht öffentlich und nicht indexierbar; vor der Veröffentlichung werden alle offenen Angaben ergänzt.
Angaben gemäß § 5 ECG
- Diensteanbieter und Medieninhaber
- Daniel Lagler
- Anschrift
- Loferer Bundesstraße 57/Tür 6, 5700 Zell am See, Österreich
- Telefon
- +43 664 753 31 363
- Wird vor der Veröffentlichung ergänzt (Pflichtangabe)
- Rechtsform
- Noch keine Gesellschaft eingetragen; Marke in Vorbereitung
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
- Entfällt, solange keine Eintragung besteht
- UID-Nummer
- Wird nach Vergabe ergänzt
- Gewerbebehörde
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See (sobald das Gewerbe angemeldet ist)
- Kammerzugehörigkeit
- Wirtschaftskammer Salzburg (sobald das Gewerbe angemeldet ist)
Quelle der Adresse: herold.at, Brancheneintrag „Lagler Daniel“, Zell am See
Anwendbare Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung und einschlägige berufsrechtliche Vorschriften, abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes. ris.bka.gv.at
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
- Medieninhaber und Herausgeber
- Daniel Lagler, Loferer Bundesstraße 57/Tür 6, 5700 Zell am See, Österreich
- Unternehmensgegenstand
- Information über die geplanten Leistungen der Marke TUNVORA im Bereich der Eisenbahntunnelreinigung sowie die Vermittlung von Projektanfragen.
- Grundlegende Richtung
- Diese Website informiert über Leistungen, Technik und Erfahrung der geplanten Marke TUNVORA. Sie enthält keine redaktionellen Inhalte im Sinn des Mediengesetzes.
Vor der Veröffentlichung zu ergänzen
- E-Mail-Adresse (Pflichtangabe nach § 5 ECG)
- UID-Nummer nach Vergabe
- Rechtsform und Firmenbuchdaten, sobald eine Gesellschaft eingetragen ist
- Bestätigung der Gewerbeanmeldung (Behörde und Kammer)
Diese Seite ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang sollten die Angaben gemeinsam mit einem Rechtsberater oder dem WKO-Impressumsservice geprüft werden.